"Vechta punktet"-Karte

§1 Erwerb und Gültigkeit

Die „Vechta punktet“-Karte wird auf Antrag bei den Akzeptanzstellen der „Vechta punktet“-Karte ausgestellt. Der Erwerb der Karte erfolgt gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Karte oder dem Sammeln von Bonuspunkten erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Teilnehmen können natürliche Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

§2 Funktionsweise

  1. Der Karteninhaber ist berechtigt, seine Einkäufe bei den Akzeptanzstellen der „Vechta punktet“-Karte durch Vorlage der Karte erfassen zu lassen und so am Punktekonzept teilzunehmen.
  2. Der Inhaber der „Vechta punktet“-Karte erhält, soweit er damit einverstanden ist, auf dem Postweg und/oder per E-Mail Informationen über aktuelle Angebote und Veranstaltungen der Partner der „Vechta punktet“-Karte.

§3 Sammeln von Bonuspunkten

  1. Die Partner der „Vechta punktet“-Karte schreiben dem Teilnehmer Bonuspunkte nach ihrem Ermessen gut. Der Wert eines Punktes beträgt 0,01 Euro (1 Cent).
  2. Akzeptanzstellen, die dem „Vechta punktet“-Karte-System angeschlossen sind, sind nur solche, die durch das Logo der „Vechta punktet“-Karte gekennzeichnet sind.
  3. Bonuspunkte werden freiwillig gewährt, ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden.
  4. Die mit der „Vechta punktet“-Karte gesammelten Bonuspunkte werden nur bei Vorlage der entsprechenden Karte gewährt und eingelöst. Die Höhe der gewährten Punkte bleibt dem Partner der „Vechta punktet“-Karte vorbehalten und kann bei diesem erfragt werden.
  5. Die Bonuspunkte werden dem Karteninhaber nur sofort beim Einkauf gutgeschrieben. Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  6. Für Waren und Dienstleistungen, die gegen Bonuspunkte erworben werden, ist eine neuerliche Bonusgewährung nicht möglich.
  7. Die Partner der „Vechta punktet“-Karte behalten sich vor, ausschließlich für Waren und Besuche Punkte zu vergeben, bei denen dies rechtlich zulässig ist. Insbesondere werden bei bestehenden Rabattvereinbarungen, Sonder-Rabatten, Nachlässen, Aktionswaren und –leistungen oder sonst preisreduzierten Waren keine Punkte gewährt. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag wird die vergebene Punktmenge storniert. Bei Umtausch wird der Minder- oder Mehrwert entsprechend verrechnet. Wurde über die zu stornierenden oder zu verrechnenden Punkte ganz oder teilweise verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte aufgrund dieser Verfügung ganz oder teilweise nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrag zu erstatten, soweit das Punkteguthaben nicht ausreicht. 
  8. Die Partner der „Vechta punktet“-Karte behalten sich vor, Bonuspunkte nur bei einer Zahlung in bar oder einer der Barzahlung gleichkommenden Weise zu gewähren (EC-, Geld- oder Sparkassenkarte oder Lastschrift).
  9. Der aktuelle Punktestand kann durch Vorlegen der Karte oder online im Bonusportal abgefragt werden.

§4 Einlösung von Bonuspunkten

Die Bonuspunkte können durch die Partner der „Vechta punktet“-Karte bei einer Wareneinlösung aus ihrem Angebot, durch Abbuchung der entsprechenden Punkte von der Karte, bei Partnerunternehmen, eingelöst werden. Der Wert eines Bonuspunktes beträgt 0,01 Euro. Eine Einlösung in Form von Bargeld erfolgt nicht.

Alternativ können die gesammelten Punkte einer gemeinnützigen Organisation gespendet werden, die zuvor von der Moin Vechta GmbH ausgewählt wurde.

§5 Missbrauch / Verlust / Haftung

Die missbräuchliche Verwendung der „Vechta punktet“-Karte wird strafrechtlich verfolgt. Ein Verlust ist zu melden an die Moin Vechta Stadtmarketing GmbH. Für eine Ersatzkarte bei Verlust oder Diebstahl ist das ausgebende Unternehmen berechtigt, eine Gebühr in Höhe des Anschaffungswertes einer Kundenkarte zu erheben. Eine Gutschrift oder Verrechnung der Bonuspunkte verloren gegangener, gestohlener oder zerstörter Kundenkarten ist nicht möglich. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation der „Vechta punktet“-Karte zum Schaden von Moin Vechta Stadtmarketing GmbH oder der Partner der „Vechta punktet“-Karte, behält sich der Verein vor, den Inhaber und die Karte fristlos von der Teilnahme auszuschließen, sowie ggf. strafrechtlich verfolgen zu lassen und Schadensersatz zu verlangen.

§6 Beendigung, Kündigung, Verfall

  1. Der Karteninhaber kann die Nutzung der Kundenkarte jederzeit einstellen. Ein zu diesem Zeitpunkt vorhandenes Guthaben an Bonuspunkten kann gem. Punkt 4 der allgemeinen Teilnahmebedingungen eingelöst oder gespendet werden.
  2. Die jeweiligen am Kundenkartensystem „Vechta punktet“-Karte beteiligten Akzeptanzstellen behalten sich vor, das Rabattsystem (bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch fristlos) ganz oder teilweise zu beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern.
  3. Die Moin Vechta Stadtmarketing GmbH behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zu Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab schriftlich oder per E-Mail unter Ihrer zuletzt bekannten Anschrift mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach dem Datum des Poststempels der Mitteilung kündigen oder wenn Sie nach Ablauf dieser Frist Ihre „Vechta punktet“-Karte zur Erlangung einer Punktegutschrift nutzen. Hierauf werden Sie in der Mitteilung noch einmal gesondert hingewiesen.
  4. Die auf der Karte gesammelten Punkte verfallen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten auf dem Punktekonto weder Punkte-Gutschriften noch –Abbuchungen erfolgt sind.

§7 Datenschutz

Die Moin Vechta Stadtmarketing GmbH und die Partner der „Vechta punktet“-Karte sind berechtigt, die Anmeldedaten der „Vechta punktet“-Karte zu speichern und für die Zwecke des Vereins zu verwenden. (siehe auch 2.2) Die Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz werden gewährleistet und bleiben in vollem Umfang erhalten.

Bei Teilnahme an der „Vechta punktet“-Karte wird der volle Name, das Geburtsdatum und die vollständige Anschrift benötigt (Basisdaten). Die über das Anmeldeformular insgesamt mitgeteilten Daten werden durch die Moin Vechta Stadtmarketing GmbH zur Abwicklung des Programmes erhoben, gespeichert und genutzt. Die Basisdaten, freiwilligen Angaben und ggf. deren Änderungen, übermittelt die Moin Vechta Stadtmarketing GmbH an die Partner der „Vechta punktet“-Karte, bei denen Sie die „Vechta punktet“-Karte eingesetzt haben, vorausgesetzt, dass Sie dieser Datenübermittlung zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben. Eine Übermittlung an die übrigen Partner der „Vechta punktet“-Karte oder außerhalb des Programms stehende Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Setzen Sie Ihre „Vechta punktet“-Karte bei einer Akzeptanzstelle der „Vechta punktet“-Karte ein, so werden hierbei Daten erfasst. Diese Daten beinhalten – am Beispiel eines Einkaufs – Ihre „Vechta punktet“-Karte-Nummer, das Datum des Einkaufs, die Kennung des Partnerunternehmens, die Summe der Bonuspunkte und Informationen über die Höhe des Einkaufs, damit das jeweilige Partnerunternehmen und auch die Moin Vechta Stadtmarketing GmbH, z.B. bei Unklarheiten, nachvollziehen kann, ob dem Teilnehmer die gesammelten Bonuspunkte korrekt gutgeschrieben wurden. Diese Daten werden an die Moin Vechta Stadtmarketing GmbH zur Gutschrift, bzw. Abrechnung gegenüber den Partnern der „Vechta punktet“-Karte und zur Verwaltung der Rabatte übermittelt. Eine Übermittlung von Rabattdaten an die übrigen Partnerunternehmen sowie an außerhalb des Programms stehende Dritte ist ausgeschlossen.

Nur wenn Sie bei der Anmeldung Ihre diesbezügliche Einwilligung erteilt haben, nutzt die Moin Vechta Stadtmarketing GmbH die Basisdaten, freiwillige Angaben und Bonusdaten zu Zwecken der Marktforschung sowie zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Informationen per Post oder E-Mail. Daneben kann das Partnerunternehmen, bei dem Sie Ihre „Vechta punktet“-Karte eingesetzt haben,  Ihre Basis- und dort anfallenden Rabattdaten sowie Ihre freiwillige Angabe zu eigenen Zwecken oder Marktforschung oder der Versendung von Informationen nutzen. Ihre diesbezügliche Einwilligung können Sie jederzeit gegenüber Moin Vechta Stadtmarketing GmbH widerrufen. Die ggf. betroffenen Partner der „Vechta punktet“-Karte werden von der Moin Vechta Stadtmarketing GmbH über Ihren Widerruf informiert. Haben Sie Ihre Einwilligung nicht erklärt, oder widerrufen Sie diese, findet eine Datennutzung für Werbung und Marktforschung nicht statt. Selbstverständlich können Sie aber am „Vechta punktet“-Karte-Programm teilnehmen bzw. weiterhin teilnehmen. Sie erhalten dann lediglich die zur Abwicklung des Programms notwendigen Informationen.

Zur Versendung von Informationen per Post oder E-Mail werden die notwendigen Basisdaten fallweise durch beauftragte Dienstleistungsunternehmen verarbeitet (Auftragsdatenverarbeiter). Unmittelbar nach der Durchführung der Aktion werden Ihre Daten dort gelöscht.

§8 Haftung

Eine Haftung von der Moin Vechta Stadtmarketing GmbH und der teilnehmenden Betriebe für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, insbesondere auch für Schäden des Karteninhabers oder Dritter, die durch die Nutzung der „Vechta punktet“-Karte und/oder deren Missbrauch entstehen, ist ausgeschlossen.

§9 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Vechta. Es gilt deutsches Recht.

"Vechta schenkt"-Karte

§1 Erwerb und Gültigkeit

Die „Vechta schenkt“-Karte wird bei den Akzeptanzstellen der „Vechta schenkt“-Karte ausgestellt. Mit der Ausstellung einer Gutscheinkarte erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Teilnehmen können natürliche Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

§2 Funktionsweise

Der Karteninhaber ist berechtigt, seine Einkäufe bei den Akzeptanzstellen der „Vechta schenkt“-Karte durch Vorlage der Karte mit dem verfügbaren Guthaben zu bezahlen.

§3 Aufladen von Guthaben

Die „Vechta schenkt“-Karte kann in allen Akzeptanzstellen mit einem individuell festgelegten Geldwert aufgeladen werden.
Akzeptanzstellen, die dem „Vechta schenkt“-Karte-System angeschlossen sind, sind nur solche, die durch das Logo der „Vechta schenkt“-Karte gekennzeichnet sind.
Der aktuelle Guthabenstand kann durch Vorlegen der Karte oder online im Bonusportal abgefragt werden.

§4 Einlösung von Guthaben

Das Guthaben kann durch die Partner der „Vechta schenkt“-Karte bei einer Wareneinlösung aus ihrem Angebot, durch Abbuchung der entsprechenden Werte von der Karte, bei allen Partnerunternehmen, eingelöst werden. Eine Einlösung in Form von Bargeld erfolgt nicht.
Das Guthaben der „Vechta schenkt“-Karte kann nur bei Vorlage der entsprechenden Karte gewährt und eingelöst werden. Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Partner der „Vechta schenkt“-Karte behalten sich vor, das Guthaben ausschließlich auf Waren und Besuche einzulösen, bei denen dies rechtlich zulässig ist.

§5 Missbrauch / Verlust / Haftung

Die missbräuchliche Verwendung der „Vechta schenkt“-Karte wird strafrechtlich verfolgt. Ein Verlust ist zu melden an die Moin Vechta Stadtmarketing GmbH. Eine Gutschrift oder Verrechnung des Guthaben verloren gegangener, gestohlener oder zerstörter Kundenkarten ist nicht möglich. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation der „Vechta schenkt“-Karte zum Schaden von Moin Vechta Stadtmarketing GmbH oder der Partner der „Vechta schenkt“-Karte, behält sich der Verein vor, den Inhaber und die Karte fristlos von der Teilnahme auszuschließen, sowie ggf. strafrechtlich verfolgen zu lassen und Schadensersatz zu verlangen.

§6 Datenschutz

Die „Vechta schenkt“-Karte erhebt und speichert keine personenbezogenen Daten der Kartennutzer.
Für den Erwerb der „Vechta schenkt“-Karte über den Moin Vechta Shop gilt die einsehbare Datenschutzerklärung.

Wird die „Vechta schenkt“-Karte als Mitarbeiterkarte genutzt, gilt:
Die Moin Vechta GmbH und die Partner der »Vechta schenkt«-Karte sind berechtigt, die Anmeldedaten der »Vechta schenkt«-Karte zu speichern und für die Zwecke des Unternehmens zu verwenden. Die Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz werden gewährleistet und bleiben in vollem Umfang erhalten.
Bei Teilnahme an der »Vechta schenkt«-Karte werden der volle Name benötigt (Basisdaten). Die über den Arbeitgeber insgesamt mitgeteilten Daten werden durch die Moin Vechta GmbH zur Abwicklung des Programmes erhoben, gespeichert und genutzt. Die Basisdaten und ggf. deren Änderungen, übermittelt die Moin Vechta GmbH an die Partner der »Vechta schenkt«-Karte, bei denen Sie die »Vechta schenkt«-Karte eingesetzt haben, vorausgesetzt, dass Sie dieser Datenübermittlung zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben.
Eine Übermittlung an die übrigen Partner der »Vechta schenkt«-Karte oder außerhalb des Programms stehende Dritte ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Setzen Sie Ihre »Vechta schenkt«-Karte bei einer Akzeptanzstelle der »Vechta schenkt«-Karte ein, so werden hierbei Daten erfasst. Diese Daten beinhalten – am Beispiel eines Einkaufs – Ihre »Vechta schenkt«-Karte-Nummer, das Datum des Einkaufs, die Kennung des Partnerunternehmens und die Höhe des Einkaufs, damit das jeweilige Partnerunternehmen und auch die Moin Vechta GmbH, z. B. bei Unklarheiten, nachvollziehen kann, ob das Guthaben korrekt verbucht wurde. Diese Daten werden an die Moin Vechta GmbH zur Gutschrift bzw. Abrechnung gegenüber den Partnern der »Vechta schenkt«-Karte übermittelt.
Eine Übermittlung an die übrigen Partnerunternehmen sowie an außerhalb des Programms stehende Dritte ist ausgeschlossen.
Nur wenn Sie bei der Anmeldung Ihre diesbezügliche Einwilligung erteilt haben, nutzt die Moin Vechta GmbH die Basisdaten, freiwilligen Angaben und Bonusdaten zu Zwecken der Marktforschung sowie zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Informationen per Post oder E-Mail. Daneben kann das Partnerunternehmen, bei dem Sie Ihre »Vechta schenkt«-Karte eingesetzt haben, Ihre Basis- und dort anfallenden Rabattdaten sowie Ihre freiwillige Angabe zu eigenen Zwecken oder Marktforschung oder der Versendung von Informationen nutzen. Ihre diesbezügliche Einwilligung können Sie jederzeit gegenüber der Moin Vechta GmbH widerrufen. Die ggf. betroffenen Partner der »Vechta schenkt«-Karte werden von der Moin Vechta GmbH über Ihren Widerruf informiert. Haben Sie Ihre Einwilligung nicht erklärt, oder widerrufen Sie diese, findet eine Datennutzung für Werbung und Marktforschung nicht statt. Selbstverständlich können Sie aber am »Vechta schenkt«-Programm teilnehmen bzw. weiterhin teilnehmen. Sie erhalten dann lediglich die zur Abwicklung des Programms notwendigen Informationen.

§7 Haftung

Eine Haftung von der Moin Vechta Stadtmarketing GmbH und der teilnehmenden Betriebe für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, insbesondere auch für Schäden des Karteninhabers oder Dritter, die durch die Nutzung der „Vechta schenkt“-Karte und/oder deren Missbrauch entstehen, ist ausgeschlossen.

§8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Vechta. Es gilt deutsches Recht.

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